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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere

    Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des

    Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch

    wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch

    dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen

    Erklärung zugrunde gelegt hat.

 

 

§ 2 Angebote, Aufträge

 

1. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form

    als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher

    erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware

    zustande.

 

2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere

    Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören,

    bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur

    bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie

    verbindlicher Vertragsinhalt werden.

 

 

§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

 

1. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an

    der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere

    Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer

    abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der

    Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten,

    wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer

    kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

    Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet

    vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

 

2. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann

    begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder

    Dritte nicht pünktlich leistet.

§ 4 Preise

 

1. Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung

    mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in

    dem Preis enthalten.

 

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht

    eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung

    gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der

    Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu

    vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit

    unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des

    vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis

    verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend

    geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem

    Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von

    seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am

    3 Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung

    schriftlich erklären:

 

    Eine Übersendung per Telefax genügt.

  

    Eine Übersendung per E-Mail genügt.

 

§ 5 Lieferzeit

 

1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur

    annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als

    verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen

    gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen

    Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

 

2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten

    können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der

    Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit 4 Wochen


    beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer

    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen

    außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder

    teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so

    verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des

    Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom

    Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für

    Nachfristen bei Verzug.

 

4. Vor Ablauf der gemäß Nr. 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist

    ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz

    berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 12 Wochen an,

    sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit

    der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder

    gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum

    Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

 

5. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder

    grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art

    ausgeschlossen.

 

 

§ 6 Versand

 

1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der

    Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung

    vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen

    erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu

    sorgen.

 

2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,

    sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die

    einzeln berechnet werden.

 

 

§ 7 Zahlung

 

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab

    Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

2. Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug,

    wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit

    und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen

    Zahlungsaufstellung zahlt.

 

3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen

    Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche,

    für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem

    Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen

    in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines

    höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

 

4. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-

    Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber

    angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden

    nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst

    nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen

    werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

 

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder

    Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die

    Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer

    anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines

    Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein

    Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

 

1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,

    Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren

    Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem

    Käufer innerhalb von eine Wochen ab Ablieferung des

    Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

 

2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen

    offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit

    ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem

    Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss

    der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den

    Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn,

    dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der

    Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen

    Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

 

3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung

    des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind

    berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu

    verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden

    ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises

    oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine

    Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als

    fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der

    Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer

    nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen

    oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen

    des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die

    Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns

    verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von

    weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden

    Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für

    Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

    Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen

    Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte

    Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von

    wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des

    typischerweise vorhersehbaren Schadens.

 

6. Die Haftungsbeschränkung nach Nr. 5 gilt entsprechend für andere als

    vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus

    unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem

    Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer

    Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und

    Erfüllungsgehilfen.

 

7. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine

    Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften

    wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen

    der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht

    unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann,

    wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der

    Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit

    verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher

    Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des

    Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir

    haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem

    Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen

    Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im

    Übrigen nicht. Die in § 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten

    auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden

    Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen

    ist.

 

9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des

    geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des

    Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die

    persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,

    Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis

    zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten

    Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser

    seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung

    einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und

    Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-

    Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier

    aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst

    mit der Einlösung des Wechsels.

 

2. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von

    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen

    seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer

    hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß

    gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum

    Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung

    unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in

    seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige

    Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt

    der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets

    ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der

    Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös

    wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

 

 

§ 10 Erfüllungsort

 

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Opfenbach, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

 

 

§ 11 Datenverarbeitung

 

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

§ 12 Salvatorische Klausel

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

 

 

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt

    ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn

    der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die

    Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf

    beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von

    internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist

    ausgeschlossen.

 

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne

    Einwilligung der Verkäufers abzutreten.

 

3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts

    oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für

    beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - Lindau. Wir sind

    jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen

    Gerichtsstand zu verklagen.

 

 


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